Inhausumsätze sowie Stehtische und Bänke vor dem Gastrobetrieb -> 19% UST
Getränke -> immer 19%
Außerhaus/ToGo-Umsätze 7% UST
Bitte stellen Sie Ihr Kassensystem rechtzeitig um!
Gültig bis 31.12.2023:
Am 5.6.2020 hat der Bundesrat dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 ist für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Getränke sind von der Steuersenkung allerdings ausgenommen. Für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen gelten somit folgende Steuersätze:
Zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 In-u.Außerhausverkäufe 5 %
Zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021 In-u.Außerhausverkäufe 7 % verlängert bis 31.12.2023 (BGBL 2022 I S. 1838)
Die Steuerberaterkanzlei Markus Bruns erstellt Steuererklärungen, Finanz-und Lohnbuchführungen sowie Jahresabschlüsse für mittlere bis größere Betriebe. Ebenso erstellen wir private Einkommensteuererklärungen, Erbschaftsteuererklärungen. Darüber hinaus beraten wir in steuerlichen Angelegenheiten.
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